|
 |
 |
 |
Die FIFA
Alles im Leben will geregelt sein. Diese Weisheit gilt auch für den Sport. Und für den Fußball. Zuständig für den organisierten Fußball weltweit zeichnet sich die FIFA (Fédération Internationale de Football Association), ein eingetragener Verein nach Schweizer Recht mit Sitz in Zürich, aus.
Der Zweck der FIFA ist nach Artikel 2 der FIFA-Statuten
a) den Fußball fortlaufend zu verbessern und weltweit zu verbreiten, wobei der völkerverbindende, erzieherische, kulturelle und humanitäre Stellenwert des Fußballs berücksichtigt werden soll, und zwar im Einzelnen durch die Förderung des Fußballs durch Jugend- und Entwicklungsprogramme.
b) das Organisieren eigener internationaler Wettbewerbe
c) das Festlegen von Regeln und Bestimmungen sowie die Sicherstellung
ihrer Durchsetzung.
d) die Kontrolle des Association Football in all seinen Formen, indem alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, welche die Verletzung der Statuten, Reglemente und Entscheide der FIFA sowie Spielregeln verhindern
e) zu verhindern, dass Methoden oder Praktiken vorkommen, welche die Integrität der Spiele oder Wettbewerbe gefährden oder zu Missbräuchen des Association Football führen können.
Artikel 2 definiert die eigentliche Aufgabe der FIFA recht deutlich:
Reglementierung und Kontrolle des Fußballs auf globaler Ebene.
Dass es verbindliche Regeln im internationalen Fußball geben
muss, dürfte jedem klar sein. Genauso wie die Tatsache, dass
Verstöße gegen allgemein akzeptierte und verbindliche
Regeln geahndet werden. Dennoch sollte bei Ahndungen von Verstößen
das von der FIFA postulierte Prinzip »Fair play!« das
Augenmaß vorgeben. Im Fall Kamerun scheint die FIFA jedoch
nach dem Prinzip »Auge um Auge, Zahn um Zahn!« verfahren
worden zu sein.
Wie genau bei Verstößen gegen FIFA-Statuten, Regeln und Bestimmungen vorzugehen ist, wird im FIFA Disziplinarreglement geregelt.
Aus diesem Disziplinarreglement ist für den Laien (d.h. für mindestens 99,9% aller Fußballfans weltweit) allerdings nicht ersichtlich, auf welchen Grundlagen bzw. Paragraphen die Entscheidung, Kamerun eine Geldstrafe in Höhe von CHF 200.000 und 6 Punkte Abzug in der WM-Qualifikation aufzubürden, steht. In Pressemitteilungen der FIFA werden bislang auch keine Paragraphen genannt, mit denen das Strafmaß eine gewisse Rechtfertigung findet.
Somit entsteht natürlich Raum für Vorwürfe, die FIFA habe gegen Kamerun eine gewisse Willkür walten lassen.
|
|
 |
|